Sonntagabend gegen 21.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung in Hambühren II auf der B 214 ein Kleinkraftrad mit untypisch hoher Geschwindigkeit auf. Der Fahrer erreichte Geschwindigkeiten bis um 50 Kilometer pro Stunde. Eine Kontrolle ergab, dass das Kleinkraftrad eigentlich auf 25 Kilometer pro Stunde beschränkt ist.
Eine entsprechende Fahrerlaubnis konnte der 58-Jährige nicht vorlegen. Zudem stellten die Beamten körperliche Auffälligkeiten und Alkoholgeruch fest, was ein Test vor Ort mit über zwei Promille bestätigte.
Neben den Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wird dem Beschuldigten zusätzlich Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen.