Das schreibt die «Welt» unter Berufung auf einen Entwurf des Ministeriums für ein «Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht». Darin heißt es dem Bericht zufolge: «Wer seine Abschiebung selbst verhindert, zum Beispiel weil er die Behörden über Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder an der Passersatzbeschaffung nicht ausreichend mitwirkt, darf künftig keine Duldung mehr erhalten.»